Hallo liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Ab heute (24.10.2020 21:00 Uhr) tritt die Fraktionssperre in Kraft. Diese soll dafür sorgen, dass bei einem Kündigungsfall, die gekündigte Person sich nicht direkt bei einer anderen Fraktion bewerben kann.
Wie sieht eine Sperre aus?
Kündigt man selbst bei einer Fraktion, weil man vielleicht keine Lust mehr hat oder möchte mal eine andere Fraktion austesten, so darf die Leitung bei der man kündigt, nur eine Sperre von max. 2 Wochen verhängen. Mehr wie 2 Wochen sind verboten und können gemeldet werden (Bei anderen Leitungen).
Wird man gekündigt, so darf die Sperre max. 4 Wochen betragen.
Diese Regel wurde von allen Fraktionsleitungen beschlossen.